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Gemeinsam

lernen, lachen und wachsen

Das sind die Schlagworte unseres Schullogos und das lebt unsere Schulfamilie auch in allen Facetten.

Eva-Maria Hämmerle, Rektorin

Informationen

Krankmeldung Ihres Kindes

Bitte erledigen Sie Krankmeldungen von Kindern bis 8.00 Uhr via edoop.de  oder telefonisch über das Sekretariat.

Bitte beachten Sie unbedingt die unten stehenden Hinweise zu den meldepflichtigen Krankheiten!

Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes, z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen, immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes oder unter Tel. 116 117 einzuholen.

Er wird Ihnen bei entsprechender Diagnose Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die den Schulbesuch nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. 
 

Meldepflichtige Krankheiten

In der Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich Infektionskrankheiten leicht ausbreiten. Zum Schutz der Kinder und des Personals vor ansteckenden Krankheiten informieren wir Sie hier über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes:

Bei folgenden Erkrankungen oder bestehendem Krankheitsverdacht darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen:

• ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
• ansteckungsfähige Lungentuberkulose*
• bakterielle Ruhr (Shigellose)*
• Cholera*
• Covid-19*
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird*
• Diphtherie* 
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)* 
• Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien*
• infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren)
• Keuchhusten (Pertussis)
• Kinderlähmung (Poliomyelitis)*
• Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
• Krätze (Skabies)
• Masern*
• Meningokokken-Infektionen*
• Mumps*
• Pest*
• Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
• Typhus oder Paratyphus*
• Windpocken (Varizellen)
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)*

* Bei diesen Erkrankungen besteht das Besuchsverbot bereits dann, wenn eine andere Person in der Familie oder Wohngemeinschaft erkrankt ist bzw. Krankheitsverdacht besteht.

Die Erziehungsberechtigten sind in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich der Schule zu melden.

Ferientermine für das Schuljahr 2022/23

Herbstferien

Buß- und Bettag 

Weihnachtsferien 

Faschingsferien

Osterferien 

Tag der Arbeit

Christi Himmelfahrt

Pfingstferien 

Sommerferien 

29.10. - 06.11.2022

16.11.2022

24.12. – 08.01.2023

18.02. – 26.02.2023

01.04. – 16.04.2023

01.05.2023

18.05.2023

27.05. – 11.06.2023

29.07. – 11.09.2023

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Informationen zu witterungsbedingtem Unterrichtsausfall finden Sie auf folgenden Seiten:

Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

Stets aktuelle Informationen rund um die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an Schulen erhalten Sie unter: www.km.bayern.de unter der Rubrik Eltern: „FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen“

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