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Krankmeldungen
Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Hinweise der Schulleitung (Gesetzliche Bestimmungen):
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Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten befreit/beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
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Die Schulleitung ist gehalten, bei der Beurlaubung von Ausnahmefällen, die eine Befreiung/Beurlaubung rechtfertigen, einen strengen Maßstab anzulegen.
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Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.
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Der Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterricht selbstständig nachzuholen.
Terminplan
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